




Profitiere von weiteren Ratschlägen für Studierende
Zwei von drei Personen leben in der Schweiz in einer Mietwohnung. Das Schweizerischer Gesetz und der entsprechende Mietvertrag regeln dabei die entsprechenden Bedingungen, wenn du alleine oder als WG eine Wohnung mietest. Ganz allgemein gilt dabei: Deinem Vermieter gehört eine Wohnung, die er oder sie aber nicht selbst bewohnt, sondern jemand anderem zum Gebrauch überlässt. Du als Mieter kaufst keine Wohnung, sondern wirst sie für eine bestimmte Zeit bewohnen. Dafür bezahlst du den Vermieter mit dem Mietzins, normalerweise geschieht dies auf monatlicher Basis.
Wusstest du, dass manche Vermieter verlangen, dass du ihnen vor deinem Einzug in eine Wohnung nachweist, dass du über eine Haftpflicht- und oder Hausratsversicherung verfügst? Falls du noch keine solche Versicherung hast, hätten wir da eine Empfehlung für dich - und rate mal, welche das angesichts der Tatsache ist, dass die Basler Versicherungen diese Subseite, die du gerade liest, ermöglicht haben. ;)
Aus juristischer Sicht unterscheidet sich ein WG-Mietvertrag übrigens nicht von einem gewöhnlichen Mietvertrag. Das heisst grundsätzlich gelten also die gleichen mietrechtlichen Regelungen.
In Bezug auf Wohngemeinschaften musst du aber ein paar spezielle Aspekte beachten, wenn es darum geht, wer denn nun schlussendlich den Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, in der deine WG hausen wird. Prinzipiell existieren dabei drei verschiedene Möglichkeiten, die entsprechenden Mietverträge zu gestalten.